Impressum

Thomas Leskoschek
geprüfter Bergwanderführer

  Schardorf 41, A.8793 Gai
  0043 676 35 35 202
  thomas@abenteuer-berg.at

impressum

TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN, HAFTUNG

Für Veranstaltungen außerhalb des Einsatzgebietes des Bergwanderführers bekommt der Organisator und Begleiter keine Honorare und übernimmt daher auch keinerlei Haftung!

Es wird somit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an Kletter-, Snowboard- Ski und Hochtouren, Klettersteige sowie Events mit Seilaufbauten der hier angebotenen Freizeit-Events ausschließlich auf eigene Verantwortung geschieht, und ich somit zu keiner Haftung etwaiger Personen- oder Sachschäden herangezogen werden kann. Ebenso können etwaige Kosten, die z.B. wegen Absage eines Events entstehen, nicht beim Veranstalter geltend gemacht werden, es können keinerlei rechtliche oder finanzielle Ansprüche an den Organisator oder die Begleiter gestellt werden.

Ausgenommen sind Kooperationsveranstaltungen mit anderen Vereinen bzw. Jugendorganisationen (z.B.: Evangelischen Jugend). Für diese Veranstaltungen gelten die jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Veranstaltungspartner.

ANFORDERUNGEN
Falls bei den einzelnen Veranstaltungen Voraussetzungen angeführt werden, diese aber von einem/er Teilnehmer/in nicht erfüllt werden können, ist der Leiter berechtigt, Teilnehmer/innen vom Veranstaltungsprogramm auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Reisepreises besteht in diesem Fall nicht.

LEISTUNGSUMFANG
Der Umfang der Leistungen ist aus den Beschreibungen und Preisangaben im Internet ersichtlich. Programmänderungen durch Wetterumschwünge, sonstige alpine Gefahren sowie Konditionsschwächen der einzelnen Gäste und sonstiges bleiben bei allen Touren vorbehalten. Die Gäste können aus diesen Umständen somit keine Ersatzansprüche mir gegenüber geltend machen. Hierbei hat sich meine Entscheidung nach dem schwächsten Gast zu richten und teilen die übrigen Gäste der Bergtour dasselbe Schicksal.
Kommt es auf den ausdrücklichen Wunsch aller Teilnehmer einer Veranstaltung zum Abbruch eines Kurses oder Seminares vor Kursende wird die anteilige Kursgebühr nicht rückerstattet.

UNFALLRISIKO
Bergsteigen ist eine Risikosportart, wobei Unfälle (z.B. durch Sturz, Absturz, Steinschlag, Wettersturz, Blitzschlag, Kälteschäden usw.) immer möglich sind, was auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung durch die von uns engagierten Wanderführer nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine Basisrisiko muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Das alpine Risikomanagement ist immer eine Aufgabe aller Beteiligten. Von jedem Teilnehmer wird daher ein zumutbares Ausmaß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit, eine angemessene körperliche Eignung und eigene Vorbereitung, eine vollständige und intakte Ausrüstung (gemäß Ausrüstungsliste), aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Jeder Teilnehmer ist also auch selbst für seine Risikominimierung mitverantwortlich. Die Wanderführer sind um bestmögliche Risikobegrenzung bemüht und betreuen die Gruppe besonders umsichtig. Wir empfehlen darüber hinaus den Abschluss einer eigenen Reiseunfallversicherung inklusive Hubschrauberbergung. Aus Sicherheitsgründen ebenso wie zur Gewährleistung einer komfortablen und reibungslosen Wanderung bitten wir Sie, alle Anordnungen der Wanderführer immer genau zu beachten.

RÜCKTRITT
Rücktritt des Gastes
a) Bei Stornierung durch den Gast entstehen folgende Kosten:
bis 30 Tage vor Tourantritt 10% vom Honorar, Mindestselbstbehalt ab dem 29. Tag € 20,- pro Person.
ab 29. bis 20. Tag vor Tourantritt  25% (mind. € 20,- pro Person)
ab 19. bis 10. Tag vor Tourantritt 50% (mind. € 20,- pro Person)
ab 9. bis 4 Tag vor Tourantritt 65% (mind. € 20,- pro Person)
ab dem 3. Tag vor Tourantritt 85% (mind. € 20,- pro Person)
Bei Nichterscheinen oder Storno am selben Tag 100% vom jeweiligen Honorar.
Terminänderungen gelten wie Stornierung und Neuanmeldung. Bei Stellung von Ersatzteilnehmern entstehen nur Umbuchungsgebühren.
b. no-show
Wenn ein Gast dem Ausgangspunkt der Tour fernbleibt, weil es ihm am Tourwillen mangelt oder wenn er den Aufbruch zur Tour wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen Zufalls versäumt hat, können mindestens 85% des Führungshonorars zuzüglich etwaiger Reisekosten einbehalten werden.
c. Rücktrittserklärung
Der Gast, der eine Tour gebucht hat, hat im Falle eines beabsichtigten Rücktritts vom Vertrag aus einem der gesetzlichen Rücktrittsgründe oder aus sonstigen Gründen diesen mittels Schriftverkehrs oder telefonisch zu erklären. Für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Zugangs der Erklärung bei mir maßgeblich.
Rücktritt des Bergführers vor Antritt:
Erfolgt die Stornierung aufgrund höherer Gewalt, d.h. aufgrund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse, auf die ich keinerlei Einfluss hatte und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, so kann ich als Wanderführer ebenfalls die Tour stornieren, ohne jeglichen Schadenersatzansprüchen ausgesetzt zu sein. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar abzüglich meines Verwaltungsaufwandes rückerstattet.
Rücktritt des Bergführers nach Antritt der Reise:
Ich als Bergführer werde von der Leistungserbringung auch dadurch befreit, wenn ein Gast im Rahmen einer Tour durch ungebührliches sowie grob unvorsichtiges Verhalten die Durchführung der Bergtour – ungeachtet einer Abmahnung – nachhaltig stört oder andere gefährdet.
In diesem Fall ist der Gast, sofern ihn ein Verschulden trifft, mir gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet. In einem solchen Fall wird das Führungshonorar nicht rückerstattet.

HAFTUNG

Sämtliche Inhalte wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Garantie für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen werden. Angebote, die auf dieser Homepage zu finden sind, dürfen auf keinen Fall als Grundlage für eine private Tourenplanung dienen.
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COPYRIGHT

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Ich bitte um Verständnis, dass ich nicht alle Einwilligungen schriftlich eingeholt habe.